Arbeitspädagog*innen arbeiten unter anderem als Gruppenleiter*innen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, aber auch in der Suchtkrankenhilfe, der Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen der beruflichen Integration. Die Aufgabe der Arbeitspädagog*innen ist die Förderung und Begleitung von Menschen, die eine spezifische Hilfe am Arbeitsplatz benötigen.
Arbeitspädagog*innen beschäftigen sich mit den persönlichen Voraussetzungen behinderter Menschen, planen, organisieren fördern und koordinieren deren Bildungs- und Arbeitsprozesse sowie den Rehabilitationsverlauf. Sie gestalten barrierefreie, lern -und persönlichkeitsförderliche Arbeitsplätze, führen arbeitsbegleitende Maßnahmen zur Persönlichkeitsförderung durch, initiieren, begleiten und fördern berufliche Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsprozesse und qualifizieren behinderte Menschen bei Übergängen in andere berufliche Bildungs- und Beschäftigungsprozesse. Außerdem steuern und gestalten Arbeitspädagog*innen Kommunikations- und Kooperationsprozesse, führen Gruppen und moderieren Gruppenbildungs- und Teambildungsprozesse.
Häufig sind sie auch für die Akquisition von Aufträgen, die Kalkulation und Kostenermittlung sowie für die Zusammenarbeit mit den Auftrag gebenden Firmen zuständig. Sie arbeiten in enger Kooperation mit anderen Fachdiensten der Einrichtungen, z. B. Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen.
Der Arbeitsmarkt für Arbeitspädagog*innen bewegt sich im weitesten Sinne im Sozialwesen mit einer sehr breiten Struktur unterschiedlichster Träger/Unternehmen in einer weit gestreuten regionalen Verantwortung. Durch die unterschiedlichsten Branchen in denen sich die Unternehmen im Sozialwesen bewegen, wie zum Beispiel im Handwerk, im Dienstleistungssektor, in der Hauswirtschaft oder im Garten- und Landschaftsbau bis hin zu der Industrie zuliefernden Fertigung, ist eine große Einsatzbreite aufgrund der Kompetenzen der Arbeitspädagog*innen gegeben.