Partner für Arbeit und Gesundheit
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An mehreren Computerplätzen sitzen Personen davor.

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Das Berufsförderungswerk Frankfurt am Main stellt Ihnen eine Übersicht über Verbände und Beratungsangebote zur Verfügung, die Sie ebenfalls in Ihrer persönlichen Weiterentwicklung und beruflichen Integration fördern:


Beratung und Information

Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
Das Berufenet der Bundesagetur für Arbeit gibt Auskunft über die verschiedensten Berufsfelder und Studienmöglichkeiten.
www.berufenet.arbeitsagentur.de

Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät Unternehmen in Fragen der Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich gibt der Arbeitgeber-Service Auskunft über Arbeitsmarkt- sowie Ausbildungsthemen und entwickelt individuelle Dienstleistungsangebote.
www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Die Integrationsämter unterstützen Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie bei der Einführung von Integrationsvereinbarungen oder eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zusätzlich helfen sie bei der Beantragung von Leistungen.
www.integrationsaemter.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS informiert auf seiner Seite über die Fördermöglichkeiten bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Außerdem findet sich eine Erklärung zur Teilhabe auf der Seite des BMAS.
www.bmas.de

Einfach Teilhaben
Portal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen sowie für Verwaltungen und Unternehmen.
www.einfach-teilhaben.de


Träger der beruflichen Rehabilitation

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
Arbeitgeber können bei der betrieblichen Prävention und Rehabilitation von der DRV unterstützt werden. Beim Reha-Verfahren werden die Betriebe vom Firmenservice begleitet, der auch die Zusammenarbeit mit weiteren Reha-Trägern koordiniert. Die DRV trägt Kosten einer beruflichen Rehabilitation, wenn die betroffene Person bereits 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
www.deutsche-rentenversicherung.de

Deutsche Rentenversicherung Hessen
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See
www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie ist als Leistungsträger zuständig, wenn die erworbenen Einschränkungen Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind.
www.dguv.de

Bundesagentur für Arbeit
Die BA unterstützt Arbeitgeber mit Beratung und Förderung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Als Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation trägt sie Kosten, wenn kein anderer Rehaträger zuständig ist – beispielsweise für Erwerbstätige mit beruflichem Reha-Bedarf, die weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
www.arbeitsagentur.de

Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Integrationsämter unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit finanziellen Hilfen, Beratung und Information. Sie tragen Kosten für Leistungen der beruflichen Rehabilitation nur nachrangig zu den Reha-Trägern und ausschließlich für Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
www.integrationsaemter.de

Simone Thate · 06101 400-283

Ihre Ansprechpartnerin :

Simone Thate · 06101 400-283