Ob Bandscheibenvorfälle oder Burnout: Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle können dazu führen, dass Menschen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Um ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bieten Berufsförderungswerke wie das BFW Frankfurt am Main Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Sie handeln im Auftrag der Leistungsträger, wie der Deutschen Rentenversicherung, um ihren Teilnehmern einen beruflichen Neustart zu ermöglichen. Den gesetzlichen Rahmen für die Leistungen zur Rückkehr in Arbeit bildet das Buch IX des Sozialgesetzbuches.
Das Sozialgesetzbuch IX, Paragraph 33, regelt den Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation. Dabei benennt das Sozialgesetzbuch IX ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationszentren. Für Menschen, die durch Krankheit oder Unfall arbeitslos geworden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, hat der Gesetzgeber folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen:
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